Wer als
Kind gerne durch Raps- und Maisfelder gerannt oder gerollt ist, um den
Außerirdischen die Arbeit bei den Kornkreisen abzunehmen, hat sicherlich auch
schon mindestens einmal eine ordentliche Standpauke vom Besitzer des Feldes
erhalten. Denn zugegebenermaßen hatte man damals vermutlich relativ wenig mit
der Agrarwirtschaft zu tun. Mit dem Studium der Agrarwissenschaften sorgt man
sicherlich auch nicht für eine nachträgliche Entschuldigung, dafür erhältst du
aber einen Einblick in die Gründe, warum du damals so viel Ärger dafür bekommen
hast. Und wo wir schon beim Thema sind: Bekommt man eigentlich auch ärger mit
dem Numerus Clausus in
Agrarwissenschaften?
Der NC
in Agrarwissenschaften
Mit Stand
Sommer 2015 kannst du das Fach an zehn Universitäten und an elf (Fach-) Hochschulen
studieren. Agrarwissenschaften
ohne Numerus Clausus findest du im Wintersemester 2015/16 beispielsweise
an den Universitäten in Göttingen, Halle-Wittenberg, Rostock, Hohenheim und an
der TU München – klingt schon einmal nach einer interessanten Auswahl. Beachte
aber, dass hier und da noch eine kleine Stolperfalle lauert, auch wenn es erst
einmal heißt, dass es keinen NC
in Agrarwissenschaften gibt. An der Universität Hohenheim zum Beispiel
gibt es ein hochschuleigenes Verfahren zur Auswahl der Studierenden und zwar
wird von dir ein insgesamt 8-wöchiges Vorpraktikum verlangt. Dieses kannst du
aber nicht einfach in der Kindertagesstätte gegenüber absolvieren – es muss in
einem landwirtschaftlichen Betrieb stattfinden, der selber ausbildet oder
zumindest die entsprechende Befugnis dazu besitzt.
Die
Humboldt-Universität zu Berlin hingegen hat im Wintersemester 14/15 einen Agrarwissenschaften-NC
angesetzt, es wurden letztendlich aber trotzdem alle Bewerber zugelassen. Der
gleiche Fall trat auch an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
ein. Zwar galt offiziell ein NC
in Agrarwissenschaften, doch gab es letztendlich ausreichend Plätze für
alle Bewerber, so dass der Wert im Grunde wieder hinfällig wurde.