Als Staatsanwalt unerbittlich argumentierend die Straftäter in die Ecke zu drängen, als Richter für Gerechtigkeit zu sorgen und als Rechtsanwalt zu Unrecht Beschuldigte zu retten – das sind Wunschbilder, die viele Schüler vor Augen haben, wenn sie sich ihren Job als Jurist ausmalen. Allerdings ist das Studium harte Arbeit, und die Verantwortung, die man als Jurist trägt, ist oftmals hoch. Von daher haben viele Universitäten für Jura einen Numerus clausus. Dieser soll sicherstellen, dass die Studenten zumindest das fleißige Lernen beherrschen, kommt es doch beim Ersten Staatsexamen häufig zu einer Durchfallquote von 20 Prozent und mehr. Allerdings kann auf den wahren Studienalltag in Jura auch der NC nicht vorbereiten.
Der NC in Jura
Wenn es für dich nachrangig ist, an welcher Universität du studierst, musst du dir um den NC in Jura keine Gedanken machen: Es gibt mehrere Unis, die das Studium zulassungsfrei anbieten. In Jena, Passau, Greifswald und Erlangen-Nürnberg kannst du mit jeder Abiturnote Jurastundent werden. Verschätze dich aber nicht! Wenn du eigentlich sehr clever bist und dein nicht sehr gutes Abitur darauf zurückzuführen ist, dass du nur ungern lernst, ist das Jurastudium absolut nichts für dich: Hier heißt es pauken, pauken, pauken. Und das solltest du direkt von Anfang an tun, auch wenn du an einer Universität bist, an der Jura ohne NC angeboten wird. Möchtest du sichergehen, dass das Studium sehr anspruchsvoll und straff durchgezogen wird, solltest du dich bei der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf bewerben: Hier liegt für Jura der Numerus clausus bei 1,3.
Die Regelstudienzeit liegt bei neun Semestern. Danach bereitest du dich auf dein erstes Staatsexamen vor. Die meisten Studenten belegen dafür Plätze in einem Repetitorium, das ihnen hilft, das Gelernte zu vertiefen und zu rekapitulieren. Der NC für Jura in manchen Unis ist schon verständlich, da ein Jurastudium meist mindestens fünf Jahre reines Lernen bedeutet. Diese werden abgeschlossen mit dem ersten Staatsexamen, auf das ein zweijähriges Referendariat folgt. Erst nach dem zweiten Staatsexamen bist du vollwertiger Jurist. Du solltest dich auch von den aufregenden Vorstellungen verabschieden, was das Berufsleben betrifft: Das Feld der Rechtswissenschaften ist weit, und es gibt deutlich mehr zivilrechtliche als strafrechtliche Fälle.